Neufassung der Satzung

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des TV 1848 Meisenheim e.V. am 19.05.2023 soll über eine neue Satzung abgestimmt werden. Die alte Satzung aus dem Jahre 1997 entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Die neue Satzung lehnt sich an die Mustersatzung des Sportbundes an und enthält im Wesentlichen zwei Neuerungen:

Die alte Satzung sah in § 18 vor, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich nur durch den 1. Vorsitzenden vertreten wird. Dies würde im Falle eines Rücktrittes oder Todes des 1. Vorsitzenden dazu führen, dass der Verein keinerlei Geschäfte mehr tätigen dürfte und vom Amtsgericht unter Zwangsverwaltung gestellt würde, bis ein neuer 1. Vorsitzender gewählt wäre.

Die neue Satzung regelt in § 10, dass Vorstand im Sinne des BGB der 1. Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassenwart sind. Dies gewährleistet, dass der Verein nicht handlungsunfähig werden kann.

Weiter enthielt die alte Satzung in § 24 die Regelung, dass das Vermögen des Vereines im Falle einer Auflösung an den Turnverband Mittelrhein fallen soll.

Die neue Satzung sieht in § 17 vor, das Vereinsvermögen in Meisenheim bei dem Paul-Schneider-Gymnasium oder der Stadt Meisenheim zur Förderung sportlicher Zwecke zu belassen.

Die alte Satzung und der Satzungsentwurf kann auf der Homepage des TV und bei dem 1. Vorsitzenden Martin Schreiner eingesehen werden.

Die alte Satzung finden sie <hier>

Den Satzungsentwurf finden sie <hier>