Mit Reiner Conrad konnte ein neuer Mitarbeiter für den Vorstand gewonnen werden. Er wird uns als eine Art ehrenamtlicher Geschäftsführer insbesondere bei der Organisation des Rehasports unterstützen.
Die Mobilfunknummer 0171-6286661 soll als Geschäftsstellenkontakt für den TV genutzt werden.
Ab November werden wir mit zunächst 3 Gruppen Rehasport starten. Alle drei Kurse finden in der Halle des TV Raumbach statt. Mit dem TV Raumbach wurde eine Kooperation eingegangen, der den wechselseitigen Besuch von Übungsstunden beinhaltet. Zunächst gilt dies für die Yoga-Stunde des TV Meisenheim und die Seniorengymnastik des TV Raumbach. Wir versprechen uns davon, die knappe Resource „Übungsleiter/in“ effektiver nutzen zu können.
Ab Dezember (genaues Datum steht noch nicht fest) stößt mit Janina Mudrich aus Medard eine weitere lizenzierte Übungsleiterin für den Rehasport zu uns. Sie wird weitere sechs Rehasportgruppen übernehmen. Angedacht sind insgesamt folgende Zeiten:
Montag: 10.00-11.00 Uhr, Hockergymnastik, Halle TV Raumbach, ab 22.11.2021 mit Rabea
Dienstag: 09.00-10.00 Uhr, Rehasport, Halle TV Raumbach, Anfang Dezember 2021 mit Janina
10.00-11.00 Uhr, Hockergymnastik, Halle TV Raumbach, Anfang Dezember 2021 mit Janina
Mittwoch: 16.45-17.30 Uhr, Rehasport, Große Wesbachhalle, Anfang Dezember 2021 mit Janina
17.30-18.15 Uhr, Rehasport, Große Wesbachhalle, Anfang Dezember 2021 mit Janina
18.15-19.00 Uhr, Rehasport, Große Wesbachhalle, Anfang Dezember 2021 mit Janina
Donnerstag: 09.00-10.00 Uhr, Rehasport, Halle TV Raumbach, Anfang Dezember 2021 mit Janina
Freitag: 17.00-18.00 Uhr, Rehasport, Halle TV Raumbach, ab 19.11.2021 mit Nena
18.00-19.00 Uhr, Rehasport, Halle TV Raumbach, ab 19.11.2021 mit Nena
Der Rehasport insgesamt läuft in Kooperation mit dem Medizinischen Theraphiezentrum Hans Linn ab. Er stellt uns für die Maßnahmen seine qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung und unterstützt die Logistik.
Rehasport kann über den Hausarzt beantragt und i.d.R. von der Krankenkasse genehmigt werden. Dann kann mit der genehmigten Verordnung die Teilnahme in einer der Gruppen über die vorgenannte Mobilfunknummer vereinbart werden.