Neuerungen durch 29. Corona-Bekämpfungsverordnung

Die 29. Verordnung hat die Voraussetzungen für den Hallensport erneut verschärft. So dürfen ab dem 4.12.2021 lediglich Personen, die Geimpft/Genesen und zusätzlich tagesaktuell getestet sind, am Sport in der Halle teilnehmen („2G+“). Das gilt auch für die Übungsleiter.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Für Kinder und Jugendliche von 12 Jahren und 3 Monaten bis 18 Jahre gilt die „3G“-Regelung (geimpft, getestet oder genesen).

Weiterhin ausgenommen sind Personen nach der 3. Impfung („Booster“).

Der Rehasport bleibt von diesen neuen Vorgaben unberücksichtigt. Es gelten weiter die bekannten alten Regeln.